Ein ehem. Rennfahrer der in der Öffentlichkeit steht, hat sicher auch ein Image zu verlieren.
Manfred Krug hat auch mal für den lila Riesen Aktien beworben

Meine ursprüngliche Steuer Frage wurde aber leider noch nicht beantwortet. Die ist nämlich auf egal welches Projekt anwendbar. Überall da, wo man bitcoin als Gewinnausschüttung bekommt.
Dafür haben wir doch den Steuerthread
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.0Umrechnung des Bitcoins in zum Zuflusszeitpunkt. Wenn persönl. Einkommensteuersatz < als Kapitalertragssteuer, dann als §22 EStG eintragen. Anderenfalls als Kapitalertrag deklarieren, Günstigerprüfung beantragen und das Ergebnis im Steuerthread posten.

Es gibt nämlich noch keine Rechtssprechung dafür.
und die Steuerfrage hätte man auch stellen können, ohne so viel Werbung für dieses Projekt zu machen.

Nun, die Werbung haben ja wir mehr gemacht.

Da finde ich ich hat sich der TE schon zurückgehalten.