Schau dir an wieviele IOTA du am 02.02.2019 gekauft hast. Die darfst du am 02.02.2020 verkaufen.
Hast du dort 100 gekauft, darfst du 100 verkaufen, hast du nur 50 gekauft, darfst du 50 verkaufen um steuerfrei durch Haltedauer >1 Jahr zu bleiben.
Die an Gewinn ergeben sich dann.
Wenn du weitere 60 IOTA am 30.09.2019 gekauft hast, darfst du diese 60 eben erst am 30.09.2020 verkaufen um garantiert steuerfrei zu sein.
Ich verfolge IOTA nicht so, daher meine Frage. Kann bei IOTA nachgewiesen werden, dass die 100 IOTA auch wirklich ein Jahr gehalten wurden?
Falls nicht,
könnte das FA unterstellen, dass die 60 IOTA am 02.02.2020 veräußert wurden. Über unterschiedliche Adressen kann ich sowas vermeiden.
Bei BTC kann ich z.B. mit Electrum in einem Wallet mit mehreren Adressen genau auswählen, welche BTC ich veräußere.
Der Nachweis bei Depottrennung liegt natürlich bei dir - ich denke darauf willst du hinaus?
Das FA kann dir natürlich etwas unterstellen, aber auch das muss Sinn ergeben und darf nicht im Widerspruch zu der Handhabung deiner anderen Coins stehen.
In meinem Beispiel würde ja sogar bei FIFO über die gesamten 160 IOTA keine Steuer anfallen.
Wenn du dich für FIFO entschieden hast, kann das FA nicht eigenmächtig etwas anderes hernehmen. Ganz oder garnicht, das gilt auch beim FA.
Stellst du durch Depottrennung natürlich eine für dich ungünstigere Situation dar, kann es auch zu Steuern kommen. Aber das wird das FA nicht aus der Luft erfinden, wenn du etwas anderes darstellst.