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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
oligatrik
on 26/10/2019, 09:19:38 UTC
Wie läuft es bei Prof of Stake Coins ab... Huh
POS Coins haben nichts mit der Haltefrist von 1 Jahr zu tun!
Ansonsten #1 in der FAQ:

Altcoins mit POS / Dividenden / Zinsen etc.
Die Haltefrist verlängert sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf 10 Jahre.
a) Die "Dividenden" sind zum Tag des Zuflusses wertmäßig zu ermitteln und als sonstige Einkünfte zu versteuern.
b) Die "Dividenden" sind möglicherweise auch als Kapitalerträge mit 25% zu versteuern. Dies ist eher unwahrscheinlich.
c) Die "Dividenden" sind analog zu Einnahmen aus Mining zu sehen. Versteuerung siehe unten.

Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre
Eine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre findet weder beim Verleihen von Bitcoins gegen Zinsen noch bei Altcoins mit Zinsen / Dividenden / Gas aus PoS / Staking statt. Dies ist zumindest der Konsens der allermeisten Steuerberater.
Es besteht prinzipiell dennoch ein minimales Restrisiko, dass dies in der Rechtsprechung anders gesehen werden könnte. In diesem Fall würde sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern, man könnte also Kursgewinne nicht so bald steuerfrei "mitnehmen".

Ok, danke für die Aufklärung, was mir aber noch nicht ganz klar ist, wie ist es mit den Prof of STake Coins die man zu Anfangszeit sich gekauft hat, wenn man vorhat diese zu verkaufen muss hier auch die Haltefrist von einem Jahr eingehalten werden, damit man diese Steuerfrei veräußern kann und kommt hier auch FIFO zum Einsatz, spricht die zuerst gekauft worden sind zählen beim verkauf auch als erste?