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Re: Steuern bei festsitzenden EUR/USD auf btc24/mtgox (keine freie Verfügungsgewalt)
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Aber sowas von
on 21/02/2014, 22:13:44 UTC
1. Ob man Verluste durch Diebstahl oder Insolvenz als Privatperson in irgendeiner Weise steuerlich geltend machen kann, bezweifle ich. Google selbst mal, sieht nicht gut aus. Das Beispiel von Candoo passt in der Hinsicht ganz gut.
2.
Im Dezember 2013 auf mtgox BTC verkauft und dafür "mtgox USD" bekommen und dummerweise dort liegen gelassen.Im Februar 2014 diese "mtgox USD" verkauft und "mtgox BTC" bekommen.
Wichtig wäre, wie viel Gewinn du beim dem Verkauf im Dezember gemacht hast. Den müsstest du nämlich versteuern, wenn du die 12 Monatsfrist unterschritten hast. Dazu ist wichtig, wann und zu welchem Preis du diese BTC gekauft hast. Solltest du die 12 Monatsfrist unterschritten haben, der Vorgang also steuerpflichtig sein, könnte die Tatsache, dass du nicht an das Geld kommen konntest, eventuell als Argument dafür dienen, dass du "keine Verfügungsmacht" hattest. Dummerweise hast du mit dem Kauf der BTC im Februar aber bewiesen, dass du sehr wohl verfügen konntest, du konntest nämlich BTC damit kaufen. Ich bin kein Steueranwalt, aber mein Bauchgefühl sagt mir, das wird nichts.
3. Der Kauf der BTC im Februar ist übrigens solange steuerlich irrelevant bis du sie verkaufst. Der Besitz von BTC interessiert nicht, nur der Gewinn oder Verlust, den du beim Verkauf machst.