Der Grund, warum Gox-USD ungefähr gleichwertig mit "normalen" USD sind, liegt nicht in der Bezeichnung, sondern darin, dass die Gox-USD ein Zahlungsversprechen darstellen, oder anders gesagt, du in ein Schuldverhältnis mit MtGox eintrittst, welches auf einen bestimmten Betrag in USD lautet.
Wie sieht es dann aus mit Webseiten wie btc-e, wo nichtmal eine bestimmte Person oder Firma dahinter steht? Es gibt hier niemanden der mir ein Zahlungsversprechen gegeben hat. Es ist lediglich eine Webseite, wo eine Recheneinheit als "USD" bezeichnet wird.
Eine Webseite ist im Zweifelsfall auch "jemand". Die Tatsache, dass du die betreffende Person nicht kennst, über ihren Aufenthaltsort nicht bescheid weißt und vielleicht auch sonst nichts benennen könntest, was zur Identifizierung beitragen könnte, ändert für die
steuerliche Betrachtung zunächst einmal nichts.
Aber kommen wir mal zur Ausgangsfrage zurück:
Gibt es eine Möglichkeit nur die Gewinne zu besteuern, die auf meinem wirklichen Bankkonto angekommen sind und alle virtuellen Währungen nicht zu berücksichtigen, da deren Wert nicht bestimmt werden kann.
Um das mal in einem Beispiel zu vereinfachen:
1. Herr X kauft 2012 100 BTC für 1000 USD
2. Herr X verkauft 2013 40 BTC für 40.000 MtGox-USD
3. Herr X verkauft 2013 60 BTC für 60.000 "echte" USD
Frage: Welche Summe muss Herr X versteuern?
a) 100.000 - 1000 = 99000 USD?
b) 60.000 - 1000 = 59000 USD?
c) 60.000 - 40.000 - 1000 = 19000 USD?
a) ist im Zweifelsfall die sicherste Antwort, aber sicher unbefriedigend
b) ist wahnsinnig schwierig zu begründen, aber
vielleicht nicht undenkbar
c) ergibt offensichtlich keinen Sinn, warum sollte der entgangene Gewinn als Verlust angerechnet werden können?
Ich tendiere dazu, b) als unmöglich anzusehen, weil Gox im Jahr 2013 eben eindeutig noch nicht pleite war.
Vielleicht beantwortet das deine Frage schon?