Wie mit dir in den bereits bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, gilt deine Zustimmung zu den Änderungen als erteilt, wenn du uns deine Ablehnung nicht vor dem 1. November 2019 anzeigst.
Umkehrschluss: vor 1.11. Ablehnung angezeigt (Widerspruch), somit keine Zustimmung zu den Änderungen, Änderungen ( 5/Monat) gelten nicht, weshalb ja gekündigt wurde. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung gelten somit die alten AGB (keine 5/Monat). Aus die Maus.
Genauso ist es, die dürften jetzt nicht die neuen AGB anwenden, da du diesen ja widersprochen hast. Bis zur Kontoauflösung gilt AGB-alter Stand.
Sehe ich auch so. Aber man kann es ja mal versuchen lautet ja oft die Devise

Ach, die 5 im Monat werden sich viele sagen, da jetzt ein Fass aufzumachen lohnt nicht. Aber wie Fidor geschrieben hat kann es da für einige das große Erwachen geben:
Soweit zum Zeitpunkt der Beendigung der Geschäftsbeziehung ein Kontoausgleich nicht erfolgt sein sollte, behalten wir uns vor, den ausstehenden Betrag an ein externes Inkassobüro abzugeben.