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was mich aber besonders stutzig macht: Kündigung mit Wirkung zum 7.1.2020 - das würde bedeuten, ich müsste bis dahin 5 / Monat hinblättern. Dh ich hätte bis zum 31.8. widersprechen müssen, damit die Kündigung vor Wirksamwerden des neuen Preiskataloges wirkt - dies unter Berücksichtigung, dass Fidor selbst erst am 28.8. darüber informiert hat. Heiße 3 Tage soll man also für seine Entscheidung Zeit haben?

ich glaube aber eh nicht, dass die sich trauen, dahingehend etwas zu unternehmen. Zumal Fidor in derselben Mail damals schreibt ...
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Die Fristen in denen Konten sowohl von Seiten der Bank und auch von Seiten des Kunden gekündigt werden können sind in Deutschland (wenn wundert es) genau geregelt. Einschlägig ist hier §675h BGB. Kurz gesagt (Disclaimer: Bin kein Anwalt) wenn du als Kunde kündigst maximal 1 Monat, wenn die Bank kündigt 2 Monate und Entgelte (lies Kontoführungsgebühren) dürfen nur anteilig berechnet werden und nicht z.B. pro angefangenen Kalendermonat.
Da für dich aber ohnehin die alten Geschäftsbedingungen gelten sollten die dir nichts berechnen. Interessanter wird das bei den Leuten, die "nur" gekündigt haben und die Fidor das jetzt verschleppt. Werde wohl demnächst mal per Mail freundlich auf die Einmonatsfrist hinweisen.