Nochmals an alle:Legt euch unbedingt eine Rechtsschutzversicherung zu!
Die nicht unbedingt die Kosten im Strafrechtverfahren übernimmt!
In aller Regel gibt es eine Deckungszusage nur bei Fahrlässigkeitstaten.
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Bei Delikten, die nur vorsätzlich begangen werden können, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.
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Einige Versicherungen bieten eine sogenannte Spezial-Strafrecht-Rechtsschutz Versicherung an. Bei dieser Art der Versicherung werden in der Regel die Kosten beim Vorwurf einer Vorsatztat übernommen. Es darf allerdings später nicht zu einer Verurteilung kommen, sonst besteht ein Rückforderungsanspruch des Versicherers.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsschutzversicherung-und-strafrecht_105338.html