Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Steuern bei festsitzenden EUR/USD auf btc24/mtgox (keine freie Verfügungsgewalt)
by
Aber sowas von
on 23/02/2014, 11:08:36 UTC
Ich denke eben auch, dass ich ziemlich blöd wäre, wenn ich ind er Steuererklärung einen virtuellen Gewinn angebe, von dem ich nie was auf meinem Kontoauszug gesehen habe. Aber ich würde schon sehr gerne alle meine wirklichen Gewinne vernünftig angeben, was dadurch natürlich erheblich erschwert wird. Es läuft somit halt irgendwie darauf hinaus, dass ich nun generell nur die Gewinne angeben kann, die auch wirklich auf meinem Konto ankommen.
@nomailing:
Moment, ich möchte nicht falsch verstanden werden. Meine Aussage, dass man die virtuellen Gewinne in der Steuererklärung nicht angeben sollte und dass ich das auch nicht als Hinterziehung betrachte, bezog sich einzig und allein auf die Annahme, dass ich das Geld nie wieder sehe, dass es für immer futsch ist, aber nicht, wenn es sich nur verspätet. Die Steuererklärung kann man bis spätestens Mai des Folgejahres abgeben, es besteht also noch genug Zeit, festzustellen, ob das Geld tatsächlich futsch ist oder nicht. Mit Steuerberater kann man sich sogar noch länger Zeit lassen. Nehmen wir mal den fiktiven Fall
1. Im Januar 2013 Überweisung 10000 Euro auf ausländische Börse
2. In den Folgemonaten bis Dezember fleißig mit BTC traden und so daraus 100000 Euro machen, alles auf der Börse
3. Danach kein weiterer Handel und im Februar 2014 alles wieder zurück überweisen auf deutsches Konto
Preisfrage: was gehört in die Steuererklärung 2013 und 2014?
Meine Meinung: es gehören ganz eindeutig die 90000 Euro Gewinn (abzüglich Gebühren) in die Erklärung 2013, da sie innerhalb der 12 Monatsfrist gemacht wurden. In 2014 gibt es nichts zu erklären. Nach deiner Logik wäre alles, was sich auf der Börse abspielt, virtuell. Dann wären also Januar 2013 und Februar 2014 die Stichtage und somit wäre der gesamte Gewinn steuerfrei, da die 12 Monatsfrist überschritten wurde, weder in der 2013 noch 2014 Erklärung müsste etwas angegeben werden. Oder anders gesagt, ein Jahr lang munter spekulieren und Gewinne machen, aber dann die 12 Monate Haltefrist in Anspruch nehmen, die ja den Sinn hat, die kurzfristigen Spekulationen auszuschließen. Wäre zu schön, um wahr zu sein, wird aber nie und nimmer vom FA akzeptiert. Falls ich dich falsch verstanden habe, bitte ich dich, mal ein einfaches fiktives Beispiel aufzuziehen, so wie es qwk und ich gemacht haben, darauf kann man dann konkret eingehen.