Wenn Serpens66 derzeit kein anderes Konto hat, die entsprechende Bank nicht durch eine Straftat geschädigt oder in der Vergangenheit ein Konto bei eben dieser Bank nicht für illegale Zwecke genutzt hat, ist das Institut erstmal verpflichtet, ihm ein solches Basiskonto zu eröffnen. Eine Ablehnung muß die Bank begründen.
Natürlich stellen sich manche Banken trotzdem quer, in vielen Fällen ist der Weg über ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin aber dann erfolgreich.
Solche Verfahren ziehen sich meist, auch wenn die Banken vor der Bafin tatsächlich ziemlich Respekt haben, so wurde auf Widerspruch gegen eine fristlose Kündigung der Fidor Bank und gleichzeitig an die Bafin binnen eines Tages bearbeitet und in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt, natürlich ohne Angabe von Gründen. Als ich dann in einer Postbank Filiale ein Basiskonto eröffnen wollte, kam der Berater mit einem dummen Spruch zurück, dass die Zentrale das abgelehnt habe und "er wisse nicht, was ich verbrochen hätte". Auch die Commerzbank hat damals ein Basiskonto abgelehnt, da ich bereits ein Konto bei einer anderen Bank besäße (ohne dieses zu benennen). Wie sich dann herausgestellt hat, hat Fidor mein Konto nicht geschlossen, sondern lediglich eingefroren und mir Zugriff darauf verwehrt, dazu noch irgendwelche Kosten eingezogen, so dass es (ohne jemals als Dispo geführt worden zu sein) leicht im Minus war, wie ich dann aus einem Drohbrief erfahren musste.
Freilich habe ich kein Verfahren bei der Bafin angestrebt, das war mir irgendwann einfach zu viel.
Nun gut, ich habe das Amtsdeutsch ja nicht erfunden.

Prinzipiell ist es so, daß du bei Ablehnung ein Formular mit Name, Adresse, Unterschrift et cetera sowie 2 Felder (Antrag gestellt, Antrag wurde abgelehnt) ausfüllst und evtl. mit den Kopien Antrag und Ablehnung an die BaFin schickst. Mehr ist das nicht. Nennt sich aber offiziell
Antrag auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags.
Man kann natürlich auch eine Schlichtungsstelle oder ein Gericht bemühen. Letztendlich geht es ja darum, daß man konkret einen Anspruch hat und diesen gegebenenfalls auch durchsetzen möchte/muß.
Ich würde selbstverständlich auch nicht bei einer Bank "betteln", wie es mezzo formuliert hat.
Wenn ich aber unbedingt ein Konto brauche und eben diesen Anspruch auf ein Basiskonto habe, müßte irgendeine Bank dann herhalten, zur Not auch mit Druck durch die genannten Einrichtungen.