Interessant wird auch sein, ob man seine über die Bank erworbenen Coins auch auf ein privates Wallet transferieren kann und ob mann dann über Mixer aus dem Überwachungssystem der Rückführbarkeit rauskommt? ...und wann das unter Strafe gestellt wird.
Sollte jemand tatsächlich den Vorstoß bringen, dass man über eine Bank erworbene Coins nicht auf ein eigenes Wallet transferieren kann, dann wäre das technisch gesehen "digitale Bargeldabschaffung" und sollte im Normalfall dazu führen, dass die Bürger sich das nicht gefallen lassen. Vorraussetzung dazu ist, dass die Bürger Bitcoin verstehen und es nicht einfach als digitales Zahlungsmittel wahrnehmen, dass da halt so ist, man im Internet damit bezahlen kann, wenn man im Shop auf die entsprechende Schaltfläche klickt und gut ist.

Sondern die (wichtigsten) Grundlagen von Bitcoin als dezentralisiertes Peer-to-Peer Zahlungsmittel, in dessen Besitz man ist, wenn man den Private Key besitzt und damit über seine Coins frei verfügen kann. Wenn die Leute das verstehen, wäre schon viel getan, denn diese Eigenschaft guter Kryptowährungen lässt sich nicht beseitigen.
Zu der Entscheidung, dass Banken Bitcoin verwahren dürfen:
Einerseits hilft es sicher, Bitcoin bekannter zu machen, andererseits halte ich es für fahrlässig, dass der Gesetzgeber hier den Chaoten einen Blankocheck zur Verwaltung von Kryptowährungen gibt, die bereits mit ihren jetztigen Zuständigkeiten ziemlich viele Unverschämtheiten auf Kosten der Bürger gebracht haben.
Aber das ist ein bekanntes Problem, dass die Lobby am lautesten ist, selbst wenn bekanntlich diese lauteste Meinung nicht zwingend auch eine gute ist.

Als ATM-Betreiber würde ich es einfach so handhaben: bevor ich mir das Problem mit KYC einhandele, würde ich einfach nur Automaten aufstellen, bei der Mengen unterhalb der ab 2020 gültigen Freigrenze von 2.000 möglich sind, bei denen man kein KYC benötigt. Bei Bankautomaten gibt es ja (leider) auch schon Beschränkungen, wie viel Bargeld man täglich abheben darf. Nicht, dass ich irgendwas von diesen mittlerweile exzessiv von vorher 10.000 auf 2.000 abgesenkten Freigrenzen halte aber so wäre es zumindest für den Kunden und ATM-Betreiber kein Risiko.