Wenn es dir um die Beurteilung der steuerlichen Relevanz der Verfügungsmacht geht, kann ich nur auf den Link verweisen, den du selbst schon gefunden hast. Dort haben einige, unter anderem auch ich, ausgiebig die Pro und Cons diskutiert. Es gibt keine Neuigkeiten seitdem. Letztendlich ist es grenzwertig. In deinem speziellen Fall, dass das Geld Monate oder vielleicht sogar Jahre lang eingefroren war,
könnte man wahrscheinlich in deinem Sinne argumentieren. Ob das FA es akzeptiert? Keine Ahnung. Wäre ein Fall für einen RA im Steuerrecht, ob hier im Forum ein solcher mitliest und sich äußert, bezweifle ich.
Ich würde mich an deiner Stelle erst einmal "dumm" stellen. Solange du das Geld von bitcoin24 nicht wiederbekommen hast, würde ich es als Totalverlust betrachten und deshalb auch nichts in der Steuererklärung über die in der Tat noch virtuellen Gewinne dort angeben. Wenn du aber das Geld erhältst, dann wärest du gezwungen zu handeln. Und dann sind wir wieder beim Punkt oben. Könnte sein, dass du dann nachzahlen musst. Übrigens, nach meinen Infos hat nicht die deutsche, sondern die polnische Staatsanwaltschaft denen den Hahn abgedreht.
Das folgende ist aber ein anderes Thema:
Um eines ganz klar zu stellen: Ich versuche hier nicht irgendwie eine Methode zu finden, mit der man schön daytraden kann und gleichzeitig die 1 Jahr BTC-Haltefrist einhalten kann und keine Steuern bezahlen muss. Die Frage ist vielmehr wie sind virtuelle Guthaben zu behandeln. Und nur weil eine Online-Platform diese Guthaben als EUR oder USD betitelt, heisst das noch lange nicht, dass diese rechtlich gleichgestellt sind mit EUR oder USD. Speziell die Frage, wann sind Gewinne zu bestuern. Und hier könnte man zum mindest die These aufstellen, dass die Gewinne in dem Jahr zu versteuern sind, wenn sie von der Börse abgehoben werden und somit realisiert werden. Dabei ist es natürlich egal ob dieses Guthaben als Euro oder als BTC abgehoben wird.
du widersprichst dir selbst. Wenn du entsprechend deiner These vorgehst, hast du genau die Methode "gefunden". Du würdest also in dem fiktiven Beispiel aus meinem letztem Post nichts versteuern. Und damit kommst du nicht durch. Folglich kann die These nicht funktionieren.