Ich habe zwar absolut nichts mit den Usern hier zu tun - aber Leute wie du gehen mir dermaßen auf den Zeiger, dass ich heute Strafantrag gegen dich gestellt habe.
§187 StGB: "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Meinst du nicht, dass zu hier etwas zu weit gehst?