Wenn Du das einklagbare Recht auf ein Brötchen bei Deinem Bäcker glaubst, dann lebst Du in einer Traumwelt. Allerdings bist Du bei weitem nicht alleine.
Weshalb ja Zeitgenossen die nicht an Neger, Frauen oder wen auch immer nicht verkaufen wollen regelmäßig Ärger bekommen. Oder
http://de.wikipedia.org/wiki/Haushalts%C3%BCbliche_MengeSteht in einem Werbeprospekt für Gutscheinkarten Nur haushaltsübliche Mengen haben Endverbraucher Anspruch auf den Kauf von mindestens vier Gutscheinkarten, urteilte das Landgericht Hamburg, Az. 327 O 272/11, F 5 0330/11. Ein Elektronik-Discounter hatte den Kunden zunächst nur zwei Karten zugestanden.[3] Das Landgericht Lübeck urteilte mit Beschluss vom 11. Dezember 2012, Aktenzeichen: 11 O 65/12, dass Händler deutlich und unmissverständlich klarmachen müssten, wenn sie nur eine Festplatte pro Kunde anbieten wollen. Haushaltsüblich könnte auch mehr als ein externer Speicher sein.[4]
Und nun stell dir mal vor der Händler hätte argumentiert 'An Sie verkaufe ich kein Brötchen, das brauch ich nicht' ...