Das ist so krank, dass dazu immer noch keine wirkliche Klarheit herrscht

Das ist so krank, dass diese Sau immer wieder neu durchs Dorf getrieben wird.

Ist ja fast schon schlimmer als die Shitposts in Altcoin Discussion. ^^
Wenn jemand nur sein privates Vermögen verwaltet, ist keine Gewerblichkeit gegeben, nur wenn man für Außenstehende auf deren Rechnung eine
Dienstleistung anbietet:
Rechtliche Lage: Gewerbliches Trading
Das es für Kryptowährungen noch keine Urteile oder Verwaltungsanweisungen gibt, welchen klar zu entnehmen ist, wann das Trading von Bitcoin und anderen Kryptowährungen gewerblich einzustufen ist, wird die aktuelle Rechtsprechung über den Wertpapierhandel und Fremdwährungsgeschäfte analog für digitale Wirtschaftsgüter wie Bitcoin herangezogen.
Um von gewerblichen Einkünften sprechen zu können, müsste der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung überschritten werden. Um diese Sphäre zu verlassen, und somit Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu erzielen, müsste der Steuerpflichtige wie ein Händler auftreten. Mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigen dabei deutlich, dass ein hohes Volumen sowie eine häufige Umschichtung nicht ausreichen, um den Trader als gewerblich einzustufen. Um dem Markt als Händler gegenüberzutreten, müsste der Steuerpflichtige dem Leitbild eines Wertpapierunternehmens entsprechen, und auf fremde Rechnung handeln oder Büroräume und Angestellte unterhalten.
Trading für Freunde und Bekannte
Da das Handeln auf fremde Rechnung durch das Kreditwesengesetz eine Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfordert, sollte dies für die meisten Steuerpflichtigen regelmäßig nicht vorliegen. In diesem Kontext wird aber deutlich, dass der Handel mit Kryptowährungen für Freunde und Bekannte, sprich auf fremde Rechnung problematisch werden könnte.
Das gilt es beim Trading zu beachten
Zusammenfassend lassen sich folgende Merkmale definieren, die unschädlich für Einkünften gemäß § 15 Einkommenssteuergesetz sind:
Unschädliche Merkmale beim Trading mit Kryptowährungen wie Bitcoin:
Handel auf eigene Rechnung
Handelsübliche Büroausstattung
Vielzahl an Transaktionen
Hohes Umsatzvolumen
Fremdfinanzierter Handel
Schädliche Merkmale beim Trading mit Kryptowährungen wie Bitcoin
Handel auf fremde Rechnung
Kaufmännische Organisation
Gesamtbild der Verhältnisse entspricht dem eines Wertpapierunternehmens oder eines Finanzunternehmens
https://cryptotax.io/gewerbliches-trading-und-steuern/Privatleute sind kein Bitcoinunternehmen!
Ich glaube, qwk muss auf der ersten Seite mal die Kategorie "Ab wann wird Bitcoin-Trading gewerblich" ergänzen mit der Antwort, dass es nur gewerblich wird, wenn es auf fremde Rechnung, also als Dienstleitung angeboten wird also als "Bitcoinunternehmer".

Es gibt ziemlich viele Diskussionen dazu und auch einiges an Unklarheit.
Unklarheit gibt es da überhaupt keine.
Nur irgendwelche Grünschnäbel, die immer mal wieder Unsinn behaupten, und damit Unsicherheit verbreiten.

Trading für dich selbst mit deinem eigenen Geld ist nicht gewerblich. Punkt.
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