eine Patentanmeldung der Robert Bosch GmbH vom 26.4.2018 unter dem Titel "Verfahren und Vorrichtung zum Betreiben eines digitalen Bezahlsystems" sorgt momentan für Furore:
https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/PatSchrifteneinsicht?docId=DE102018206460A1&page=1&dpi=150&lang=de. Obwohl in der Patentschrift nicht ausdrücklich IOTA erwähnt wird, ist völlig klar, dass sich das Patent nur auf IOTA bezieht. Patentanmeldungen sind immer allgemein formuliert. Deshalb ist hier die Rede von Konten, die einem azyklischen Graphen zugeordnet sind. Solche Konten gibt es jedoch nur bei IOTA und nicht etwa bei Bitcoin oder einem anderen Blockchain-Projekt. Obwohl die Firma Bosch nie ein Geheimnis daraus gemacht hat, dass sie mit der IOTA Fundation eng zusammenarbeitet und auch eine größere Menge IOTAs erworben hat, verwundert der momentane Hype um das Patent, da die Anmeldung schon fast zwei Jahre zurückliegt. Doch Patentanmeldungen werden grundsätzlich erst 18 Monate nach dem Anmeldedatum veröffentlicht. Der Bitcoin Kurier berichtet:
https://bitcoin-kurier.de/iota-news-bosch-will-digitales-bezahlungssystem-patentieren-lassen/