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Re: KYC Limits an Shitcoins.club ATM's
by
Acura3600
on 05/03/2020, 07:41:18 UTC
Soweit mir bekannt beruft sich Shitcoinsclub auf das Kammergerichtsurteil von 2018 in der es mitunter heißt das die Bafin in der Thematik nix zu melden hat.

Edit:

Um die Logik der BaFin zu verstehen, muss man erklären, was Kryptowährungen wie Bitcoin aus Sicht der Aufseher sind: keine gesetzlichen Zah- lungsmittel oder Devisen, sondern vielmehr »Finanzinstrumente in der Form von Rechnungs- einheiten«, die »mit Devisen vergleichbar« sind. Diese Definition ist wichtig, denn demnach unter- läge der Handel mit Kryptowährungen dem Kre- ditwesengesetz. Und das besagt, dass eine Erlaubnis benötigt, wer regelmäßig Bitcoin an- und verkauft.
Verwirrung stiftete allerdings das Berliner Kam- mergericht. Das hatte im Herbst 2018 anders ge- urteilt: Bitcoin seien gar kein Finanzinstrument, der Handel damit folglich auch nicht erlaubnispflichtig. Bis die Definitionsfrage geklärt ist, herrscht Chaos – von dem Automatenbetreiber wie der ShitcoinsClub profitieren wird.