Somit bleibt es dabei: das Aufstellen von (reinen) Bitcoin-Automaten ist in Deutschland faktisch erlaubnisfrei.
Sehe ich auch so.
Das Problem wird aber wohl sein, dass die Bafin ordentliche Geschütze auffährt und die Anbieter da zunächst unsicher sind. Natürlich können die gegen eine Unterlassung klagen, aber Mmn hat das keine aufschiebende Wirkung. Sowas muss also erst wieder ein Gericht klären.