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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
bct_ail
on 11/04/2020, 20:56:10 UTC
Aber laut ihm sehen einige Finanzbeamte Gewerblichkeit ab 100 Trades oder teilweise sogar weniger. Dass man sich möglicherweise dagegen wehren sollte, wird zu keiner Zeit erwähnt. Dass ein Finanzbeamter das eventuell aus Unkenntnis einfach mal so annimmt, weil er im Kopf vielleicht an Ebayverkäufe denkt, wird ebenfalls nicht erwähnt.
In der Tat ist das problematisch, wenn hier nicht auf die 1-monatige Widerspruchsfrist hingewiesen wird. Da muss man wohl einfach mal das ganze Schreiben zur Steuerfestsetzung lesen.  Wink
Solange es keine Rechtsprechung gibt und viele FA-Beamte daher wenig Kenntnis über Krypto haben, werden solche Einstufungen zur Gewerblichkeit immer wieder vorkommen. Glücklicherweise hatten wir das hier schon diskutiert und hier kann sich jeder durchklicken, ob Gewerblichkeit wahrscheinlich ist.
Gegenargumente sind u.a.: keine Außenwerbung, keine Räume extra dafür angemietet, keine Mitarbeiter.

Sogar was ein Trade ist kann man diskutieren. Ist ein Verkaufs/Kaufangebot ein Trade? Oder sind all die verschiedenen Kaufabschlüsse innerhalb einer Order "Trades". Ein Verkaufsangebot von 1 BTC kann theoretisch tausende von verschiedenen Einzeltrades bedeuten. Wird in der Praxis wahrsch. nicht vorkommen. Aber, dass ein 1 BTC mal von 20-30 Kauf/Verkaufsordern bedient wird ist nicht so selten.
Hoffentlich liest hier kein Karrieregeiler FA-Beamter mit.  Cheesy