Hallo,
bin neu hier im Forum.
Vielleicht kurz paar juristische Gedanken (explizit: keine Rechtsberatung

): Angenommen das Riserkabel hatte einen Mangel, dann würde der Verkäufer auch für den Schaden am MB haften, falls es sich um einen Mangelfolgeschaden handelt. Ein Mangelfolgeschaden liegt dann vor, wenn eine andere bewegliche Sache, also hier das MB, durch den Mangel am Riserkabel beschädigt wurde.
Wie bereits durch die Antworten im Forum herausgearbeitet, lautet das Problem:
Ist ein Mangel am Kabel tatsächlich die alleinige Ursache für den Schaden am Mainboard oder wurde ein Fehler beim "Basteln" gemacht.Um einen Anspruch gegen den Verkäufer durchzusetzen, kommt es jetzt auf die Beweisführung an und darauf, was du nachweisen musst und kannst.
1) Hinsichtlich Mangel am Riserkabel:
a) Wenn der Verkäufer auf Ebay ein Unternehmer und Du ein Verbraucher bist, dann wäre das einfach: Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten (wenn in den ersten 6 Monaten ein Mangel auftritt, muss der Verkäufer nachweisen, dass der Mangel NICHT schon bei Gefahrübergang vorlag).
b) Wenn kein Verbrauchsgüterkauf vorlag, dann musst Du beweisen, dass der Mangel am Kabel schon vorlag [eher schwierig]
2) Hinsichtlich Kausalität, dass tatsächlich ein Mangel des Riserkabels verantwortlich für den Schaden am Mainboard ist: Das musst Du leider nachweisen. Und hier wird es mMn kompliziert.
Praktischer Tipp: Ich würde Kontakt zum Ebay-Verkäufer aufnehmen und einen Kompromiss aushandeln.