Aus dem Artikel geht auch eindeutig hervor, daß viele Maßnahmen, welche bei uns verordnet werden mußten, in Japan als Empfehlung der Regierung herausgegeben worden sind.
Ging auch nur als Empfehlung, weil sie keine gesetzliche Grundlage haben.
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Außerdem schlossen einige Pachinko-Spielhallen nicht. Das können sie sich erlauben, da Japans Notstandsgesetz bei Verstößen keine Strafen vorsieht – außer einem öffentlichen Rüffel.