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Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
Lakai01
on 09/06/2020, 16:25:30 UTC
⭐ Merited by tyz (2) ,mole0815 (1)
Für die Österreicher ...

Ich habe heute mit dem Steuerberater Enzinger in Graz Kontakt aufgenommen bzgl. Besteuerung von Staking-Rewards und dazu folgende Antwort bekommen:

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Grundsätzlich gibt es zum Staking noch keine Aussagen von Seiten der Finanzverwaltung, was aber nicht bedeutet, dass das Staking steuerfrei ist.
 
In der Regel werden beim Staking (zB Tezos) mE im Zeitpunkt der Ausschüttung auf das Wallet Einkünfte aus Leistungen § 29 Z 3 EStG vorliegen. Im Zeitpunkt der Ausschüttung muss eine Umrechnung in Euro stattfinden und der Wert muss in die jährliche Steuererklärung aufgenommen werden (unterliegt bei natürlichen Personen progressiven Steuertarif). Dieser Wert bildet mE dann die Anschaffungskosten, welcher bei späterer Veräußerung von Veräußerungserlös in Abzug gebracht werden kann. Erfolgt die Veräußerung innerhalb der Jahresfrist, wäre ein Gewinn wieder als Spekulationsgeschäft steuerpflichtig (progressiver Steuertarif). Erfolgt die Veräußerung nach der Jahresfrist, liegt mE eine steuerfreies Spekulationsgeschäft vor. Grundsätzlich besteht aber auch die Gefahr, dass das BMF die Stakingaktivitäten als gewerbliche Einkünfte (wie Mining) qualifiziert, was bedeuten würde, dass die Coins nicht mehr nach Ablauf der Spekulationsfrist steuerfrei verkauft werden können. Eine Haltefrist von 10 Jahren wie in Deutschland gibt es in Ö nicht.
 
Wie gesagt, gibt es hierzu noch kein Infos seitens des BMF bzw. Rechtsprechung eines Gerichtes, weshalb eine hohe Rechtsunsicherheit verbleibt. Grundsätzlich legen wir solche Fälle dem Finanzamt offen, dh. der Sachverhalt wird beschrieben und wir argumentieren die oben angeführte Einordnung. Mit einer Offenlegung bzw. Beilage zur Steuererklärung geht man auf Nummer sicher, dass keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen im Nachhinein entstehen.
 
Haftungsausschluss: Mein Email hier erhebt keine Anspruch auf Vollständigkeit und kann ein ausführliches, individuelles Beratungsgespräch nicht ersetzen. Ich übernehme keine Haftung für Richtigkeit & Vollständigkeit.

Klingt ja mal nicht so schlecht, in DE schwebt ja nach wie vor das Damoklesschwert mit der 10-Jahresverlängerung wenn man seine Coins staked ...