Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre
Eine Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre findet weder beim Verleihen von Bitcoins gegen Zinsen noch bei Altcoins mit Zinsen / Dividenden / Gas aus PoS / Staking statt. Dies ist zumindest der Konsens der allermeisten Steuerberater.
Gibt es Quellen, bei denen man sich genauer über die Argumente dieser Info in den FAQs belesen kann? Leider bekomme ich von verschiedenen Steuerberatern verschiedene Aussagen zu dem Thema.
Ich habe steuerfreie Bitcoin (>1 Jahr) und möchte diese ggf ins Lending geben (z.b. Celsius). Dies möchte ich allerdings nur tun wenn dadurch die Haltefrist nicht auf 10 Jahre verlängert wird, da ich die Coins gerne vor einer Haltefrist von 10 Jahren verkaufen möchte.
Ich möchte mir gerne ein Bild machen wie stichhaltig die Argumente pro/contra einer potentiellen Haltefristverlängerung durch Lending sind. Ich habe versucht hier im Thread was passendes zu finden, habe aber nur Verweise auf den Punkt in den FAQs gefunden.
Lieben Dank!