Vermutlich reicht hier eine Teilbanklizenz für eine Wertpapierhandelsbank gepaart mit der neuen Zulassung zum Kryptoverwahrgeschäft. Beides definitiv etwas was man bekommen kann wenn man Ahnung hat was man tut, gute Beratung hat und finanziell entsprechend ausgestattet ist. Alles drei lese ich hier aber aus dem Thread nicht raus.
Sehe ich auch so, ja. Würde mir an der Stelle des Threaderstellers hier auch dringend rechtlichen Beistand holen und keinesfalls ihr Produkt launchen, bevor diese rechtlichen Punkte nicht geklärt sind. Launched man und berücksichtigt die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht, so kann es RICHTIG teuer werden.
@OP
Wir wollen dich hier natürlich erstmal nicht verschrecken, nur spielt es ein "wir traden mit den Funds unserer Kunden" einfach nicht, vor allem nicht mit einem Firmensitz in der EU.