Was ich auch nicht verstehe... welche Akteneinsicht denn?
Es gibt doch laut Schilderung von mm553 noch gar keinen Fall, keine Ermittlungen, sonstiges;
Wäre das anders, hätten sich doch Kripo oder Behörden gemeldet. Aber an wen sollte er sich denn jetzt wenden?
Momentan ist es doch nur so, daß die Bank ihm das Konto gekündigt hat (also nicht eingefroren, wie es oft bei einem Verdachtsfall wie bsw. Geldwäsche passiert) und er auf die Rückzahlung des Guthabens wartet.
Sehe ich auch so. Völlig unnötige Aufregung bisher. Und wenn schon, lass sie doch erstmal ermitteln. Dir eine Straftat nachzuweisen, weil Du mit einem (Dir unbekannten) Kriminellen Bitcoin gehandelt hast, dürfte recht schwer bis unmöglich sein. Und für sowas gleich Geld auszugeben für einen Anwalt und/oder eine Versicherung halte ich für reichlich übertrieben.
Und ja, Kündigung des Kontos ist nicht das selbe wie das Konto einzufrieren, auch wenn das bei der N26 oftmals recht ähnlich aussieht. Ich würde da wie gesagt erstmal weiter über die Öffentlichkeit (Social Media) und per Einschreiben Druck machen und schauen was passiert.