und zudem entscheidet das Finanzamt über die Steuerfreiheit, nicht der Steuererklärungsersteller selbst. D.h. Du gibst Deine Trades in der Steuererklärung an, reichen die Zeilen nicht aus, dann als Anhang, und
das Finanzamt entscheidet, welche Trades bzw. Coins der Zwölfmonatigen regel geltend sind und/oder ob die Freibeträge greifen.
Das haben wir hier schon oft diskutiert und immer wieder kam das gleiche Ergebnis. Wenn man unterhalb der Freigrenze ist, braucht nichts angegeben werden. Vorauseilender Gehorsam ist nicht notwendig.
Ebenso "entscheidet" nicht das FA, welche Coins außerhalb der Haltefrist sind. Wenn sie innerhalb sind, sind sie anzugeben und wenn außerhalb, dann nicht.