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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
1miau
on 17/08/2020, 22:07:22 UTC
Stimmt dieses Annahme:

Nehmen wir an ich kaufe 100 Coins zum Preis von 1€.
Dann verkaufe ich nach einen Monat 10 Coins zum Preis von 1,10€ und kaufe im Anschluss wieder 10 coins für 1€.
In der Summe habe ich jetzt also wieder 100 Coins sowie 1€ Gewinn, der zu versteuern wäre.

1€ ist jedoch < 801€ Freibetrag also steuerfrei.
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?
Die Steuer wird nach § 23 (Private Veräußerungsgeschäfte) Abs. 3 5 sogar schon ab 600 Euro pro Kalenderjahr fällig:

Quote
Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html

und zudem entscheidet das Finanzamt über die Steuerfreiheit, nicht der Steuererklärungsersteller selbst. D.h. Du gibst Deine Trades in der Steuererklärung an, reichen die Zeilen nicht aus, dann als Anhang, und
das Finanzamt entscheidet, welche Trades bzw. Coins der Zwölfmonatigen regel geltend sind und/oder ob die Freibeträge greifen.
Wer sagt das denn?
Wenn du unterhalb der Freigrenze bist, musst du nichts angeben (gilt für Gewinne unter der Freigrenze als auch Verluste) und wenn entsprechende Veräußerungen einen über die Freigrenze bringen und man nichts als Verlust gegenrechnen kann, dann muss man es angeben und es wird versteuert.
Für Veräußerungen über 1 Jahr muss man nichts angeben, nur innerhalb eines Jahres. (Ggf. Sonderform Staking etc. )

Was natürlich heißt, dass man dem Finanzamt direkt seine Auflistung zeigen kann aber man muss es nicht. Müssen tut man erst auf Nachfrage.