Ich selbst war noch nie in dieser Lage aber so würde ich das sehen

Ist es denn schon eine Strafe, wenn ich sage, dass ich P2P mit Bitcoins gehandelt habe?
Nein das ist keine Straftat.
Sollte ich die Platform erwähnen bzw. erklären wie es ablief, wenn ich danach gefragt werde?
Würde ich an deiner Stelle machen, ja. Also alle relevanten Infos weitergeben und bei der Wahrheit bleiben.
Kann ich von Anfang an sagen, dass ich die Zeugenaussage gerne von Anfang an schriftlich übermitteln würde? Wie läuft sowas ab? Werden mir dann schriftlich die Fragen übermittelt und ich gebe dazu ein Statement ab?
Dazu kann ich nichts sagen. Werde den Thread aber aufmerksam verfolgen denn es schadet nicht sowas zu wissen

Das mit dem Anwalt ist jetzt echt so eine Sache, ich hab mir jetzt schon gedacht, dass ich erstmal abwarte und wirklich erst einen Anwalt hinzuziehe, wenn ich plötzlich Beschuldigter wäre.
Wenn die Deckung vom Rechtsschutz noch nicht gegeben ist würde ich es vermutlich auch zuerst ohne versuchen.
Wenn deine Versicherung bereits
aktiv ist wäre es auch möglich die Fragen von hier vorab mit ihnen abzuklären
