Punkt1: Postident oder Videoident sind nicht Betrugssicher. Gerade bei Videoident gibts einiges was da manipuliert werden kann. Postident hat aber auch Lücken.
Punkt2: möglicherweise war es ein Strohman, der bekommt dann % vom Umsatz ab. Also wenn du 200 Euro überweist, überweist er 180Euro weiter, rest gehört ihm. Nun allerdings auf ein Ausländisches Konto, das kaum greifbar ist. Die Hintermänner sind nun sowas von "verschleiert" und der Strohman hat kaum was an das man sich halten kann.
Deswegen ist das extrem schnelle einschalten der Polizei wichtig. Nur so kann unter Umständen das Empfängerkonto eingefroren werden (dauert nur Stunden) und deine Bank dann rückbuchen, weil das Empfängerkonto noch Geld liegen hat. Ideal anrufe bei Polizei, sofort danach Anruf bei Bank. Hier gilt wirklich: Zeit ist Geld. Vorallem wenn 20 Betrogene Rückfordern, aber nur für 10 noch Geld da ist, wird das Geld so zurück gebucht, wie die Anträge dazu eingehen.
Vieleicht...wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt weil der Täter ermittelt werden konnte und angeklagt, könnte ein Richter veranlassen, das der Betrag auf alle Geschädigten aufgeteilt werden muss. Aber sowas wird normalerweise erst bei Millionenbeträgen gemacht und bei Firmen. Hier kann man übers Insolvenzrecht sowas gut umsetzen. Bei Betrugsfällen im Privaten greift Insolvenz nicht, auch keine Privatinsolvenz. Hab bisher nur von einem Verfahren gehört, das so eine Bestandsaufteilung geurteilt hat. Und da waren die Umstände ziemlich extrem gelagert(ein Geschädigter hatte es von einem Dritten erfahren, seinerseits dem gesagt, das es keine Rückbuchung gibt um schnell bei seiner Bank sich das Geld zu sichern, solange noch was da ist)