Hi Leute,
ich glaube ich hab Mist gebaut bzgl. der Haltefrist.
Ich habe im Eifer des Gefecht Token bei UniSwap gepooled und total verpeil, dass da ja auch ETH von mir gepooled werden (war doof, ich weiß).
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich dadurch die 1-Jahres Frist unterbrochen habe.
Ich sehe das iwie 50/50. Auf der einen Seite JA, weil ich sie in den Pool geschickt habe, auf der anderen Seite Nein, weil es keine veräußerung war und es nicht mal einen Veräußerungspreis gibt.
Wie seht ihr die Sache.
VG
gdm41