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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
bct_ail
on 09/09/2020, 09:40:42 UTC
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So ganz habe ich es noch nicht. Also ich gebe dem Pool 5 ETH und 500 COIN (beides am 01.04.2020 gekauft). Dafür erhalte "als Sicherheit" 1 Uniswap Token XU74KD; der ist mit meiner Pooleinzahlung verknüpft. Dann kaufen andere entweder meine ETH oder COIN. Irgendwann habe ich z.B. 7 ETH und 100 COIN, die ich aus dem Pool holen möchte. Druch meinen Uniswap Token XU74KD beweise ich meinen Poolanteil und erhalte am 01.09.2020 die 7ETH und 100 Coin auf mein Wallet.
Ist das so richtig?

Kann ich irgendwo sehen, zu welchem Zeitpunkt die Käufe/Verkäufe meines Poolanteils stattgefunden haben?

Das ist korrekt.

Meines Wissens sind die Trades im Pool nicht ermittelbar.

Hmm, ist das dann überhaupt ein Veräußerungsgeschäft nach §23 EStG?  Wink
Eigentlich ist es doch eine Beauftragung an einen "externen Dienstleister", das er mehr aus deinem Geld macht. Also ein Lending....
So würde ich ggü. dem FA argumentieren. Da würde ich dann sogar die Steuerlast nach §22 EStG optimieren:
Die 2 ETH sind dein Gewinn und die 400 COIN dein Verlust
oder
die Differenz zwischen Einzahlungsumme vom 01.04.2020 und Auszahlungssumme vom 01.09.2020