Ich hätte mal eine Frage, zu der es irgendwo in diesem Forum schonmal eine Antwort gab, ich aber nicht mehr weiß wo:
Angenommen, ich komme mit aktiven trades über die zu versteuernde Gewinngrenze und muss diese bzw. die entstandenen Gewinne dem Finanzamt melden bzw. nachweisen UND verkaufe irgendwann coins, die unberührt und davon entkoppelt auf der immer gleichen Adresse lagen. Darf ich das separat behandeln (mein Stand ist "ja") oder kann es passieren, dass das Finanzamt auch diese "alten" Coins in die Ermittlung der zu versteuernden Einkünfte einbezieht?
Anders gefragt: Kann ich Coins, die nachweisbar seit Jahren unberührt in einer Wallet lagen, beim Verkauf steuerlich isoliert behandeln von trades, die ich währenddessen durchgeführt habe bzw. durchführe? (mein Stand war: ja)