Deutschland, 1. Dezember 2020. Die Frist ist abgelaufen. Bis zum 30. November 2020 konnten bei der Bafin Erlaubnisanträge zu Beantragung eines Kryptoverwahrgeschäftes eingereicht werden. Nun also Butter bei die Fische, kraken-walter. Wie sieht es aus? Antrag eingereicht oder nicht?