Ich kann Dir sagen das ein einfacher Transfer / Transaktion kein steuerlicher Vorgang ist.
Bildhaft gesehen resetet sich auch nicht die Haltefrist wenn Du dein Gold von deinem Keller zum Dachboden hin transportierst, oder 1 Bitcoin von Wallet a zu Wallet B.
So kenn ich es jedenfalls.
Das FA möchte die Kaufnachweise der jeweiligen Exchanges sehen, eventuell noch den FIAT Nachweis von deinem konto zur Börse - So konnte ich es bisher in Erfahrung bringen.