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Board Trading und Spekulation
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Re: www.bitpanda.com - Offizieller deutscher Bitpanda Support Thread
by
FlensGold
on 16/12/2020, 09:05:19 UTC
⭐ Merited by Buchi-88 (1)
Ich habe gestern nochmal nachgehakt. AML5 (darum dreht es sich ja hier) gilt seit Anfang 2020. Meine Frage war ob es ausreicht zu belegen dass die IOTA bereits VOR 2020 in meinem Besitz waren (lagen ja immer in der Wallet) zu einem Zeitpunkt, als die Regularien noch gar nicht existierten. Man konnte damals ja nicht zwingend ahnen welche Unterlagen Jahre später benötigt werden.

Die Antwort hierzu:
Quote
Sobald auf Bitpanda eingezahlt wir, gelten an die aktuellen AML richtlinien. Egal ob vor 2020 getraded wurde.

Weiters informieren wir dich, dass wir dir schon die Anweisungen gegeben haben. Wenn du mit die Voraussetzungen nicht nachkommen kannst, dann bitten wir dich ein anderen Broker auszusuchen.

Es tut uns leid, dass wir dir hierbei nicht weiter behilflich sein können.

Ich kann Bitpanda hier verstehen und bin da dankbar für die klaren Worte, auch wenn es natürlich nicht das ist was ich gerne hätte.
Bei mir wurde nichts eingefroren, habe also keinen direkten Schaden.

Ich würde den Börsen nur empfehlen dass VOR dem ersten Trade eine Mittelherkunft verlangt wird. Sofern diese nicht gegeben wird, so sollte man seine Coins wieder abziehen dürfen. So hat der Kunde keinen Schaden und die Börse kein Risiko, gleichzeitig entfällt die mögliche Ungewissheit. Es wäre doch Mist gewesen wenn ich noch hätte verkaufen dürfen und dann bei der Überweisung die EUR eingefroren werden.