Bei solchen Beträgen unbedingt daran denken, dass du eine "Eingangsankündigung" bei deiner Bank machst. Ist bei deinem Bankkonto nämlich ein Eingang von 45k nicht normal, dann wird der mit hoher Wahrscheinlichkeit erst mal gesperrt und die Bank verlangt Unterlagen von dir woher das Geld stammt.
Da ich diesen Beitrag in der Vergangenheit hier bereits öfter gelesen habe: Es stimmt nicht, dass man bei jeder Bank derartige Beträge "ankündigen" muss. Ein Mitarbeiter eines großen deutschen Geldhauses mit
"C" hat mir vor einigen Tagen mitgeteilt, dass keinerlei Ankündigungen notwendig seien. Egal ob ich fünf- oder sechsstellige Beträge auf mein Konto überweisen möchte. Lediglich die allgemeine AWV-Meldepflicht bei Überweisungen von mehr als 12.500€ sei zu beachten.
Falls darüber hinaus Rückfragen bestehen, kommt die entsprechende Abteilung der Bank anschließend auf dich zu. Und das macht auch Sinn, denn in vielen Fällen hat der Mitarbeiter den du via Telefon mit deiner Ankündigung erreichen möchtest, nämlich keinerlei Befugnis fünf- oder sechsstellige Guthaben auf dein Konto durchzuwinken oder eben nicht. Falls Rückfragen bestehen, läuft das i.d.R. über die Geldwäscheabteilung der Bank.
Möglicherweise läuft es bei Kunden die ständig ihren Dispo überziehen oder ein Konto bei einer kleinen Provinzbank haben, etwas anders und dort wieder früher gesperrt bzw. nachgefragt - dennoch sollte man von der Allgemeingültigkeit mit welcher dieser Hinweis gegeben wird, etwas abrücken.