Nach 1 Jahr ist man aus der Spekulationsfrist raus und es ist wie von dir beschrieben. Denke aber du musst schon zum Zeitpunkt des Kaufs den DE Hauptwohnsitz gehabt haben!? Also könnte ich mir vorstellen denn sonst wäre es schon relativ einfach für quasi jeden die Steuern in der eigentlichen Heimat zu sparen

Nää,....glaubich nich.
Also, ich bin kein Steuerexperte, aber im §23 EStG steht nix davon, wo man zum Zeitpunkt der Anschaffung gewesen sein/gewohnt haben muss.
Und
relativ einfach für quasi jeden is auch....relativ,
aber für EU-Bürger sollte das in der Tat kein Problem darstellen.