Stimmt, anonyme Tafelgeschäfte, also Goldankauf ohne Nachweis der eigenen Identität, ist nur noch bis 1999,99 € möglich. Bei allen darüber liegenden Summen ist der Händler verpflichtet, die Identität des Käufers festzustellen. Bis 31.12.2019 galt die alte Obergrenze von 9.999,99 Euro
Soll heißen der Verkäufer muss wissen wer die heiße Ware gekauft hat, aber melden muss er erst ab 9999 Euro?
Oder muss er auch eine Meldung ab 1999 Euro machen?