Danke für Ihre Antwort

In Art. 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG scheint mir jedoch festgelegt zu sein, dass das Wirtschaftsgut mindestens ein Kalenderjahr lang Erträge erzielen muss, andernfalls gilt die 10-Jahres-Regel nicht.
Wenn ich von April 2020 bis Februar 2021 Krediterträge habe und dann mein Geld an einen anderen Ort überweise, gilt die Regel?
Ich beziehe mich auf diesen Text:
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__23.html