Wenn die Bewertung und die abzugebende Sterneanzahl vorgegeben wird, ist die Bewertung nicht selbstständig geschweige denn wahrheitsgemäß abgegeben. Somit handelt es sich hier eindeutig um Betrug, da die Bewertung nicht der Einschätzung des Testers entspricht.
Hier kann höchstens von Betrug im umgangssprachlichen Sinne gesprochen werden. In Deutschland setzt der Straftatbestand §263 StGB Betrug immer einen Vermögensschaden voraus, was hier offensichltich nicht gegeben ist. Des Weiteren hat der Käufer des Produkts jederzeit die Möglichkeit eine andere Bewertung abzugeben, wenn sie mit der vorgeschlagenen Berwertung des TO nicht übereinstimmt.
Hab mir beide Artikel durchgelesen, dieses Fazit fasst es imo gut zusammen:
Auch ohne strafrechtliche Sanktionen wiegen die Folgen von bezahlten Fake-Bewertungen schwer: Sowohl der bewertete Unternehmer als auch der Schreiber von falschen Bewertungen können abgemahnt, auf Beseitigung und Unterlassung verpflichtet oder auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Es gibt doch bereits mehrere Urteile (u.a. Landgericht München und Oberlandesgericht Frankfurt), dass die Praxis mit den Fake-Bewertungen rechtswidrig ist.
Bitte Aktenzeichen angeben, sonst bringt das wenig. Wenn du dich auf folgende Urteile beziehst:
- Az. 16 W 37/20: OLG Frankfurt bezog sich auf die Kennzeichnung von Fake-Bewertungen auf Online-Portalen - darum gehts hier nicht.
- Az.: 17 HK O 1734/19: LG München urteilte, dass "Fivestar darf künftig keine Bewertungen mehr von Menschen verkaufen, die nicht tatsächlich in dem jeweiligen Hotel oder Ferienhaus übernachtet haben". - darum gehts hier auch nicht. Der Bewerter erhält das Produkt.