mir geht es vor allem um die kurzfassung. ich kann den mehrwert oder den nutzen des einsatzes von blockchain hier nicht finden. das ist doch nur heisse luft, oder? das kann doch überhaupt garnicht funktionieren. die schlagen eine nicht-öffentliche blockchain vor. aber dann wäre der einsatz bestehender datenbanken (zb sql) viel sinnvoller, oder?
Kurze Antwort: eine
private Blockchain wäre Unsinn, und der Anwendungsfall durch eine zentrale Datenbank besser abzudecken.
Lange Antwort:
In der Kurzfassung ist von einer privaten, nicht-öffentlichen Blockchain die Rede.
Privat heißt stets zentralisiert, damit
verbietet sich der Einsatz einer Blockchain.
Dies ist Konsens aller Informatiker, die sich auch nur zu 10% mit der Thematik auskennen.
Nicht-öffentlich hingegen ist eine andere Fragestellung.
Grundsätzlich könnte man sich nicht-öffentliche Blockchains vorstellen, aber hier wäre die Frage, wie sich die Nicht-Öffentlichkeit gewährleisten lässt.
Letzten Endes gibt es dafür nur zwei in der Informatik bekannte Lösungen:
- eine zentrale Instanz -> der Einsatz einer Blockchain verbietet sich
- Proof-of-Work als Zugriffshürde -> nicht wirklich nicht-öffentlich, sondern allen Akteueren zugänglich, die den entsprechenden PoW erbringen können
Es ist Stand heute in der Informatik keine weitere Lösung beschrieben und allgemein akzeptiert.
Im PDF wird als Argument für den Einsatz einer Blockchain der Anwendungsfall "Peer-to-Peer-Handel" erwähnt:
Letztlich bietet die Blockchain-Lösung als höherwertige digitale Infrastruktur auch eine skalierbare, interoperable und sichere Grundlage für zukünftige Anwendungsfälle zwischen dezentralen Marktakteuren, wie z.B. den direkten Peer-to-Peer-Handel.
Ein solcher Einsatzzweck verbietet sich im Rahmen der regulatorischen Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland, worauf das PDF auch hinweist:
Aus regulatorischer Sicht ist insbesondere die Einbindung von Blockchain und SMGW bei der Registrierung in der Anlagendatenbank unter den aktuellen regulatorischen Rahmenbedingungen des EnWG und der MaStRV zu ermöglichen. Hier besteht Gestaltungsspielraum für den Verordnungsgeber.
weshalb der Autor im von mir hervorgehobenen Satz "Gestaltungsspielraum" erwähnt, oder in anderen Worten: Gesetzesänderungen als Voraussetzung für die tatsächliche Nutzbarkeit seiner Blockchain ansieht.
In diesem Sinne fasse ich das PDF einmal ganz einfach zusammen:
Unsere Idee mit einer Blockchain funktioniert nicht und ist illegal. 