... wenn du dann aber die btc in euro tauscht muss das versteuert werden...
Ich würde ja nicht BTC verkaufen und mir den Erlös in FIAT auszahlen lassen. (ich wäre USt-pflichtig)
Sondern FIAT einkaufen und dies in BTC bezahlen. (der andere wäre USt-pflichtig, aber befreit nach §4 Nr. 8 Buchstabe b UStG)
"Gleiches" Geschäft, nur andere Betrachtungsweise - mit unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Konsequenzen.
So zumindest meine naive Sicht
