Post
Topic
Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
-doubleU-
on 08/02/2021, 11:06:02 UTC
Mein Problem ist jetzt, dass ich über Jobcenter Antrag gestellt habe und die erst den durchbringen können wenn ich eine Krankenversicherungsnummer angeben kann. Jene habe ich ja jetzt schon aber bin eben erst versichert, wenn ich der KK mein Einkommen nachweisen kann. Ich kann jetzt nicht noch Wochen/Monate warten bis das FA mir was zuschickt...bin da echt überfragt. Selbst wenn, dann hätte ich nicht das Kapital um irgendwelche Steuern da groß zurückzuzahlen...
Ich denke die Krankenersicherungsnummer sollte reichen das du für aktuell laufende Zeiten übers Jobcenter wieder versichert bist sobald dein Antrag bewilligt wurde und das Jobcenter dies an die KV meldet das du im Leistungsbezug bist. Ansonsten wie der Jobcentermitarbeiter dir schon geraten hat, eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen und dein AG meldet dich bei der KV an. In Deutschland gilt die Krankenversicherungspflicht seit 1. April 2007, daher möchte die Krankenersicherung natürlich noch dein Einkommen der letzten Jahre wissen um die Beiträge und Säumnisszuschläge der letzten Jahre berechnen zu können.
Das wird sicherlich eine erschreckend hohe Summe, aber auch das ist kein Grund sich eine Brücke zu suchen. Wichtig ist das du mit der Krankenversicherung offen über das Problem kommunizierst, dann findet sich auch dafür eine Lösung. Da es viele Fälle gab wo sich hohe Schulden durch nichtgezahlte Beiträge der Krankenversicherungen angehäuft hatten, gab es ein 2013 ein "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der GKV". Ob dies auch heute noch irgendwie hilft, bin ich leider nicht informiert.