Das die Links auch für die User sinnvoll sind ist ja unbestritten. Mit "Verschleierung" meinte ich lediglich das der User durch den Shortlink in der Browserfußzeile nicht sieht ob der Link tatsächlich zu der Seite führt wie es eure Seite suggeriert. Es spricht ja auch nichts dagegen mit offenen Karten zu spielen und zu zeigen das es sich um Affiliate Links handelt. Ich persönlich finde es besser wenn eine Seite dies offen kommuniziert und dem User überlässt ob er den Affiliate-Link nutzen möchte.
Wenn ihr den Link-Shortener nur einsetzt um zu tracken wie viele User diesen anklicken, weil Ihr der Statistik eures Affiliate-Partners nicht traut, gibt es auch noch genügend andere Tools um den Ein- und Ausgehenden Traffic zu tracken. Google Analytics und eine
ganze Reihe an Alternativen bieten da sehr viele Möglichkeiten zur Besucheranalyse.
Was die "Grauzone" zur Kennzeichnung von Affiliatelinks angeht meinte ich, das es ja keine direkte Vergütung für das Bewerben gibt, aber nachgelagert kann es zu einer Provision kommen welche es ohne diesen Affiliatelink nicht gegeben hätte, daher besteht diesbezüglich etwas Uneinigkeit ob dies als Werbung zu kennzeichnen ist. Aber zur Sicherheit sollte man dies tun. Hier noch eine kurze Zusammenfassung von einer der vielen Quellen zu diesem Thema im Netz
Kennzeichnung von Affiliate-Links im Onlinemarketing
Generell ist die Rechtslage in Bezug auf die Kennzeichnungspflicht von Affiliate-Links nicht ganz eindeutig. Laut §6 Abs. 1 Nr. 1 des TMG (Telemediengesetz) muss kommerzielle Kommunikation gekennzeichnet werden. Auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt entsprechende Forderungen. Allerdings beschreibt §2 Abs. 5 des TMG auch Ausnahmen von dieser Kennzeichnungspflicht und nennt dabei unter anderem:
„Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden.“
Für das reine Einpflegen eines Affiliate-Links werden Affiliate-Partner in aller Regel nicht bezahlt, sodass argumentiert werden könnte, dass Affiliate-Marketing unter diese Ausnahme fällt. Da es nachgelagert allerdings schon zu einer Vergütung in Form einer Provision kommt, die ohne den jeweiligen Affiliate-Link nicht zustande gekommen wäre, gehen Sie auf Nummer sicher, wenn Sie transparent auf Affiliate-Links hinweisen. Außerdem erhalten Sie so zusätzlich das Vertrauen Ihrer Community, die sich umfassend aufgeklärt fühlen kann.
Zusätzlich zu den rechtlichen Vorgaben lohnt sich eine gezielte Kennzeichnung von Affiliate-Links auch in Hinblick auf den Google-Algorithmus. Dabei geht es allerdings nicht um mehr Transparenz gegenüber den Nutzern, sondern gegenüber Google. Die Suchmaschine sollte erfassen können, welche Links einen kommerziellen Hintergrund haben, damit ein detailliertes Linkprofil der indexierten Seiten erstellt und für das Ranking berücksichtigt werden kann.
Bislang mussten Affiliate-Links daher mit dem allgemeinen nofollow-Attribut gekennzeichnet werden. Seit September 2019 hat Google dieses aber weiter ausdifferenziert und das sponsored-Attribut für kommerzielle Links eingeführt. Dieses ist als rel='sponsored' in den Quellcode der entsprechenden Seite einzufügen.
Quelle: https://blog.hubspot.de/marketing/affiliate-marketing