Sehe das ähnlich wie fips. Die Beschränkung der Haftung der GmbH auf das Stammkapital von (in der Regel) 25.000 EUR schließt nicht die persönliche Haftung des Geschäftsführers aus, wenn dieser nicht die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns einhält. Also bei MtGox ist da einiges schief gelaufen. Klar wird der CEO jetzt kein Wort mehr ohne seine Anwälte sagen und die werden ihn schon den dicken Hintern irgendwie retten, obwohl das Ganze bis zum Himmel stinkt.
Bitcoin ist rechtliches Neuland. Für Juristen ist ja Internet und Mathe schon ziemlich problematisch, ein Smartphone-Nutzer gilt als Geek und bei Bitcoin explodiert das Gehirn. Andererseits dürften diverse Artikel in der Bildzeitung über den sagenhaften Reichtum von Bitcoinern mittlerweile auch einige Juristen aufmerksam gemacht haben. Juristen lernen ja schnell, zumindest behaupten sie das in der Regel.

Wird sicher spannend werden.
Problematisch ist in meinen Augen: Wie gestaltet man so eine Regulierung, ohne die Innovation zu hemmen? Bringt es denn wirklich etwas über den staatlichen, nationalen, zentralen und vor allem undynamischen Rechtsweg zu seinem Recht zu kommen oder gibt es vielleicht andere Möglichkeiten, welche für das Ökosystem rund um Bitcoin praktischer und flexibler sind.