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Board Deutsch (German)
Re: Krankenkasse Selbstzahler und Gewinne aus Kryptogewinnen
by
bct_ail
on 12/02/2021, 10:59:20 UTC
Einkommen wird zur Berechnung der KK-Beiträge rangezogen.

Die letzte Einkommenssteuererklärung wird dafür gerne genommen. Wenn die korrekt ist, kann ich mir jetzt schwer vorstellen, dass die festgestellten KK-Beiträge so vom Mindestbeitrag abweichen, dass eine Diskussion darüber überhaupt sinnvoll ist.

Ja, aber was genau gehört zum Einkommen? Kurze Suche hat mir das hier ausgespuckt. Da stehen aber auch nur unter anderem.

Quote
Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkommensarten angerechnet, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen können. Zum beitragspflichtigen Einkommen gehören zum Beispiel:
Weitere Details

    Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
    der Zahlbetrag der Rente laut Rentenbescheid
    Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten oder Direktversicherungen
    Pensionen
    Witwenrenten
    Beamtenbezüge
    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
    Einnahmen aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden
    Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
    Bafög (nur der staatliche Zuschuss)
    ggf. das Einkommen eines nicht gesetzlich versicherten Ehepartners
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/beitragspflichtiges-einkommen/einkommen-beitragsberechnung-2006786