Einkommen wird zur Berechnung der KK-Beiträge rangezogen.
Die letzte Einkommenssteuererklärung wird dafür gerne genommen. Wenn die korrekt ist, kann ich mir jetzt schwer vorstellen, dass die festgestellten KK-Beiträge so vom Mindestbeitrag abweichen, dass eine Diskussion darüber überhaupt sinnvoll ist.
Ja, aber was genau gehört zum Einkommen? Kurze Suche hat mir das hier ausgespuckt. Da stehen aber auch nur unter anderem.
Als beitragspflichtiges Einkommen werden alle Einkommensarten angerechnet, die Sie zum Lebensunterhalt verbrauchen können. Zum beitragspflichtigen Einkommen gehören zum Beispiel:
Weitere Details
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
der Zahlbetrag der Rente laut Rentenbescheid
Versorgungsbezüge, zum Beispiel Betriebsrenten oder Direktversicherungen
Pensionen
Witwenrenten
Beamtenbezüge
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einnahmen aus Kapitalvermögen wie Zinsen oder Dividenden
Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
Bafög (nur der staatliche Zuschuss)
ggf. das Einkommen eines nicht gesetzlich versicherten Ehepartners
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/beitragspflichtiges-einkommen/einkommen-beitragsberechnung-2006786