Erst mal danke für eure antworten, so wie ich es jetzt rauslese, wäre es das beste, ein Jahr zu halten da dann Steuerfreiheit und somit es nicht im Einkommensteuerbescheid auftaucht, somit auch nicht zum KK Beitrag hinzuzählt.
Einkommen wird zur Berechnung der KK-Beiträge rangezogen.
Die letzte Einkommenssteuererklärung wird dafür gerne genommen. Wenn die korrekt ist, kann ich mir jetzt schwer vorstellen, dass die festgestellten KK-Beiträge so vom Mindestbeitrag abweichen, dass eine Diskussion darüber überhaupt sinnvoll ist.
Naja, ich will jetzt nicht den Wutbürger geben aber es ist schon sehr ungerecht, dass es bei Pflichtversicherten nicht der Fall ist.
Überleg mal wenn du ein dicken Betrag aus Veräußerungsgewinnen unter einem Jahr hast. Der Pflichtversicherte bezahlt darauf "nur" Einkommenssteuer, seine KK Beiträge sind davon nicht berühert. Bei Selbstzahler ist erhöht sich zusätzlich noch der Krankenkassenebeitrag. Loophole könnte sein, man gründet ne Firma und stellt sich selber ein.