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Ich plane nach Deutschland zu kommen und eine Wohnung für das Jahr zu mieten und mindestens 6 Monate nach Mietbeginn zu verkaufen.
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Deine Anforderungen gehen über einfache Beantwortungen hinaus. mMn. solltest du direkt hier nach einer Ansprechperson suchen:
Steuerberater im deutschsprachigen Raum mit "Bitcoin-Kompetenz" (Liste)
Hat hier eigentlich jemand Erfahrungen mit dem FA bezüglich Airdrops?
Wenn es ein echter Airdrop war dann trifft das hier zu:
Mangels Anschaffungsvorgangs kommt bei einer anschließenden Veräußerung eine Besteuerung nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht in Betracht. Mangels Leistungserbringung seitens des Nutzers liegen auch keine sonstigen Einkünfte i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG vor. Damit ist der Verkauf von Airdrops steuerfrei.
Quelle: https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-airdrops.html
Noch ne frage in die Runde =) würde es steuern auslösen wenn ich einen token swappe.
Infos zum SWAP eines tokens:
https://cryptotax.io/artikel/swaps-coins-die-du-aus-tokenswaps-erhalten-hast/
habe eine Frage beüzüglich Mining. darf ich als Privatperson die Stromkosten und Hostingkosten gegenrechnen ? Oder dürfte ich das nur als Firma ?
mWn. ist das als Privatperson nicht möglich. Da gibt es aber sicher jemanden der dir das mit 100%iger Gewissheit beantworten kann.