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Board Trading und Spekulation
Re: Konkrete Frage: Wer hat schon Erfahrung mit Spekulationsgewinnen und der Steuer?
by
kneim
on 11/03/2014, 10:32:32 UTC
In der regelmäßigen Rechtsprechung der Finanzgerichte [1],[2],[3] und der Einkommensteuerrichtlinie [4] kommt für die "Gewerblichkeit" als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal noch hinzu, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreiten muss.
Forumssuche nach "Vermögensverwaltung" bringt dazu bisherige Diskussion zu Tage.
Die Links sind interessant, für mich bleibt es unsicher. Link [1] enthält den Satz
Eine gewerbliche Betätigung setzt jedenfalls voraus, dass der Steuerpflichtige sich wie ein Händler verhält.

Ich zitiere aus Link [4] Abschnitt Allgemeines Absatz (1):
Die bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist regelmäßig keine gewerbliche Tätigkeit. Vermögensverwaltung liegt vor, wenn sich die Betätigung noch als Nutzung von Vermögen im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung nicht entscheidend in den Vordergrund tritt. Ein Gewerbebetrieb liegt dagegen vor, wenn eine selbständige nachhaltige Betätigung mit Gewinnabsicht unternommen wird, sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt und über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht.

Die anderen beiden Links habe ich überflogen.

Ich meine, dass das Finanzamt regelmäßig zu seinen Gunsten entscheiden wird, mit Begründungen, die man den Zitaten oben entnehmen kann. Wegen der neuen Technologie bei Crypto-Currencies sollte man deshalb schon bereit sein, sich entsprechend gerichtlich zu wehren, um gerecht behandelt zu werden. Ich scheue diesen Aufwand, das ist vielleicht ein Fehler.