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Board Deutsch (German)
Re: Bitcoin & die Steuer - FAQ
by
Coinbro
on 18/02/2021, 23:37:45 UTC
Hello,

wie ist denn mittlerweile bei den Finanzämtern so der allgemeine Konsens was Nachweis der Haltefrist angeht (falls es einen gibt...), reicht der Nachweis des Kaufs bei einer Börse auf eigenen Namen, wird ein Nachweis via Blockchain gefordert oder evtl sogar beides?

Vorallem stellt sich mir die Frage wie es aussieht wenn man den Kauf auf einer Börse vor >1 Jahr nachweisen kann, aber die Verbindung zu den verkauften Coins fehlt, bspw durch Nutzung von Coinmixern.


Mal ein konkreter, rein fiktiver Fall:
- Peter hat vor vielen Jahren auf einer deutschen Börse A, auf seinen Namen und mit seinem Girokonto Bitcoins gekauft.
- Die Coins blieben aber nicht dort liegen sondern wurden ausgezahlt, gingen durch den Mixer, wurden einmal quer durchs Bitcoin Universum gejagdt, und landen jetzt nochmals frisch gemixt auf einer Börse B zum verkauf.
- Peter meldet bei seiner Bank den baldigen Eingang einer etwas höheren, sagen wir 5-6 Stelligen Summe an um ein direktes einfrieren des Kontos zu vermeiden (Girokonto mit niedrigen Guthaben, Peter hat kein hohes Einkommen, Peter ist somit ein kleiner Verdachtserreger... Mensch Peter!).
- Die compliance der Bank gibt natürlich eine Meldung über Peters hohen Geldeingang raus, das ?Finanzamt? meldet sich und fordert Nachweise, Peter legt den Auszug über die damals gekauften Coins bei der deutschen Börse vor und kann damit sowohl Herkunft als auch Haltedauer nachweisen.
Ist das so das allgemeine Vorgehen? Wird man sich mit dem Auszug als Nachweis zufrieden geben oder was wird gefordert?